Erwerbsprozess einer Immobilie

Ablauf beim Kauf einer Immobilie

Der Käufer muss zur Unterzeichnung des Kaufvertrags in der Türkei anwesend sein. Wenn der Erwerber verhindert ist oder online die Immobilie erwerben möchte, kann eine beschränkte Vollmacht ausgestellt werden. Dies kann entweder bei einem Notar in deutscher Sprache gemacht werden (und muss dann in der Türkei von einem vereidigten Übersetzer ins Türkische übersetzt und von einem türkischen Notar beurkundet werden) oder aber (der einfachere Weg) bei einem türkischen Konsulat im Ausland. Weitere Schritte sind: 

  • Erhalt einer Steuernummer („vergi-numarasi“), die zur Eröffnung eines Bankkontos und verschiedener weiterer Transaktionen Voraussetzung ist. Diese wird elektronisch von der zuständigen Steuerbehörde ausgestellt, in der Regel innerhalb von wenigen Minuten.
  • Kopie des Reisepasses ins Türkische übersetzten und von einem Notar beglaubigten lassen.
  • Vorlegen des Kaufvertrags beim zuständigen Grundbuchamt und Ausstellung der neuen Eigentumsurkunde.

Die Grunderwerbsteuer muss zum Zeitpunkt der Eintragung bezahlt sein. Diese beträgt insgesamt 4% des auf der Grundbuchurkunde eingetragenen Verkaufspreises. (diese Gebühr ist am Tag der Übergabe Ihres TAPUs zu entrichten.)

Kleineren Kosten, wie zum Beispiel Übersetzungen und Immobiliengutachten.

Benötigte Dokumente beim Tapu:

- gültiger Reisepass
- türkische Steuernummer
- 2 Passfotos
- DASK-Versicherung
Immobilien mit Herz Gayrimenkul

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